Einer dieser vier Kreisel ist kommerziell

Nun hat das Gezänk um den Puck-Kreisel in Kloten auch den Kantonsrat erreicht. Stadtrat Mark Wisskirchen (EVP) wird nach den Ratsferien eine Anfrage einreichen.

Der Klotener Stadt- und Kantonsrat Mark Wisskirchen ist verärgert. «Seit Monaten schaltet die Baudirektion des Kantons auf stur», wettert er. Noch vor einer Woche habe ihm Regierungsrat Martin Neukom im Gespräch versprochen, sich der Angelegenheit anzunehmen und mit «seinen Leuten» zu sprechen. «Und nun droht die Baudirektion ultimativ damit, der Stadt Kloten die Kosten für die Entfernung des Pucks in Rechnung zu stellen.» Wisskirchen will in
der Angelegenheit deshalb Klarheit schaffen, da es seiner Ansicht nach verschiedene Auslegungsarten gebe. «Ich störe mich an der ungewöhnlich sturen Haltung des Kantons, so der EVP-Politiker. Gemäss der Auslegung des Tiefbauamtes handelt es sich beim Logo, das auf dem Puck angebracht ist, nämlich um kommerzielle Werbung, weil es der EHC Kloten AG gehöre, also einer Aktiengesellschaft, die Dividende ausschütte, was nicht zulässig ist. Wisskirchen sieht das anders: «Kommerziell ist an diesem Puck mit dem Logo rein gar nichts.» Der Kantonsparlamentarier will in seiner Anfrage nun vom Regierungsrat wissen, auf welche konkreten juristischen Grundlagen sich der Entscheid der Baudirektion abstütze? Aber auch, weshalb sich die Baudirektion in die Bekämpfung eines städtischen Wahrzeichens verbissen habe? Der EVP-Politiker kann sich nämlich vorstellen, dass sich das Tiefbauamt mit seiner Argumentation in eine Ecke festgefahren hat. «Ich hoffe auf eine klärende Antwort, die neuen Raum bietet, um das Problem für alle Beteiligten ohne Gesichtsverlust zu lösen», so Wisskirchen weiter. Allerdings kann er den Vorstoss wegen der Herbstferien erst am 21. Oktober einreichen. Der Regierungsrat hat anschliessend drei Monate Zeit für die Beantwortung. «Die Anfrage kommt zwar etwas spät», sagt Wisskirchen, betont aber gleichzeitig: «Andererseits erachte ich es als meine Pflicht als Klotener.»

Kanton will Präjudiz verhindern
Das Nein zum EHC-Logo wird bei der Baudirektion vor allem damit begründet, auf keinen Fall ein Präjudiz zu schaffen. Ein solches sei bereits beim Swiss-Kreisel in Kloten verhindert worden, betonte Sprecher Thomas Maag im März. So hat das Strasseninspektorat das Aufstellen von Würfeln mit dem Swiss-Schriftzug rund um den Kreisel untersagt. Dennoch aber liessen es die Verantwortlichen zu, die Heckflosse aufzustellen, deren Bemalung einmalig ist und nur von der Swiss verwendet wird. Nach Maags Angaben ist sie aber keine spezifische Werbung für die Swiss, da das Schweizer Kreuz als Symbol für die Schweiz und die Heckflosse als Symbol für Flugzeuge wahrgenommen werde. Das Beispiel zeigt aber auch: Es besteht sehr wohl Spielraum zwischen Werbung, Symbolen und Kunstwerken. Der Argumentation des Tiefbauamts entsprechend sei der Spielraum beim SwissKreisel aber ausgereizt. Keineswegs ausgereizt scheint der Spielraum beim neuesten Kreiselvorhaben in Kloten, dem VBG-Kreisel, nur unweit des Puck-Kreisels, zu sein. Hier dürfen die Verkehrsbetriebe Glattal die Buchstaben V, B und G gar mannshoch aufstellen. Die Rechtfertigung der Baudirektion: «Die VBG gehört der öffentlichen Hand und schüttet keinen Gewinn aus.» Es sei somit keine kommerzielle Werbung. Allerdings: Die VBG ist ebenso wie der EHC auch eine Aktiengesellschaft. Kommt dazu: Die EHC Kloten AG hat ihrem 20-jährigen Bestehen noch nie eine Dividende ausgeschüttet. Daran dürfte sie auch in Zukunft nicht ändern. Ein Blick ins Unterland zeigt zudem, kommerzielle Werbung wird durchaus toleriert: Beispiel Höri. Hier sind auf Betonelementen sogar die Sponsoren des Kreisels gross und deutlich aufgeführt. Nach Maags Angaben entstand der Kreiselschmuck aber vor dem Werbeverbot. «Für ihn gilt deshalb solange Besitzstandwahrung, wie er bewilligt ist.» Dies deshalb, weil es Verträge bezüglich der Pflege des Innenraums zwischen den ‹Sponsoren› und der Gemeinde gebe, die eingehalten werden müssten.

 

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